Tanzpädagoginnen und Tanzpädagogen für Tanzkultur (Stufe II) verfügen über weitergehende Kenntnisse für die Einsatzorte Offene Ganztagsgrundschule und Offene Ganztagsschule.

Sie haben darüber hinaus eine grundlegende pädagogisch-didaktische Qualifizierung für die Arbeit mit allen Altersgruppen und allen Tanzrichtungen in den Bereichen

  • Vereine
  • Schulen (alle Schulformen)
  • Volkshochschulen
  • soziale Einrichtungen
  • Tanzstudios
  • Fitnessstudios

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